Wie sicher schon bekannt ist, wird ab März 2022 in Wien fast flächendeckend die Kurzparkzone eingeführt. Der Homepage der Stadt Wien ist zu entnehmen, dass damit auch der gesamte Bereich unserer Kleingartenanlage zur Kurzparkzone wird - inklusive dem Bereich vor den Gruppen A1 und A2 vor dem St. Veiter Tor. Daher finden Sie nachstehend zu Ihrer Information ein paar Tipps für die Beantragung eines Saisonparkpickerls, das jeweils von 01.03. bis 31.10. eines Kalenderjahres gültig ist (gilt für alle, die ihren Hauptwohnsitz nicht im 13. Bezirk haben bzw. kein Parkpickerl für den Hauptwohnsitz benötigen).
Das Pickerl kostet übrigens EUR 80,- pro Saison und kann für maximal zwei Saisonen beantragt werden. Dazu kommt die Bundesabgabe in der Höhe von EUR 14,30 plus Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 35,70 (Stand 2022.01.03).
Voraussetzungen: | + Hauptwohnsitz in Wien |
+ Meldung eines Nebenwohnsitzes im Kleingarten | |
Meldung Nebenwohnsitz: | + Das Meldeformular bekommen Sie beim Magistratischen Bezirksamt, in manchen Trafiken oder online unter www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html |
+ Bei Pachtgärten (auch anteilig): Unterschrift des Obmanns als „Unterkunftgeber“ | |
+ Bei komplettem Eigengrund: Unterschrift des Eigentümers als „Unterkunftgeber“ | |
+ Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Meldeformular sowie mit einem gültigem Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein) gehen Sie aufs Meldeamt des Hauptwohnsitzes, wo Sie die Meldebestätigung für den Nebenwohnsitz erhalten. ACHTUNG: Dies ist derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung entweder telefonisch oder Online unter www.wien.gv.at/amtshelfer/service/terminreservierung.html möglich |
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Beantragung des Saisonparkpickerls: | + Mit der o.a. Meldebestätigung plus Zulassungsschein und Führerschein können Sie nun am Bezirksamt Hietzing das Saisonpickerl beantragen. ACHTUNG: Das Saisonpickerl muss persönlich beantragt werden, dies ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung (s.o.) möglich! |
Falls Sie auch ein Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz benötigen, können Sie dies gleichzeitig mit dem Saisonpickerl beantragen (das gilt natürlich auch umgekehrt)!
Infos unter: www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html sowie https://www.wien.gv.at/mba/ahs-info/parkpickerl-kleingaerten.html
Noch ein Hinweis: Laut Homepage der Stadt Wien gilt für einen persönlichen Termin im Magistratischen Bezirksamt die 3G-Regel (Stand 2022.01.03). Allerdings wird auch geimpften Personen ein PCR-Test vor dem Termin empfohlen.