In den Monaten Juli und August besteht absolutes Bauverbot - auch für den Innenausbau, ausgenommen sind Reparaturen bzw. Instandsetzungsarbeiten bei Gefahr in Verzug (GV 10.11.1996). In diesem Fall bitte um rechtzeitige Meldung an die Gruppenleiter bzw. an den Obmann.
Bei der Generalversammlung am 23.02.2025 wurde vom Obmann u.a. auch ein Ablaufplan für Bautätigkeiten präsentiert, den wir nachstehend zu Ihrer Information zur Verfügung stellen. Bitte halten Sie sich bei allfälligen Bauarbeiten unbedingt an die angeführten Punkte, um sich selbst und auch der Vereinsleitung unnötige Probleme zu ersparen.
ABLAUFPLAN FÜR BAUTÄTIGKEITEN
Folgende Punkte sind bei Bauvorhaben unbedingt einzuhalten:
- VOR BAUBEGINN: Meldung an den Obmann: Bei einem Neubau spätestens bei Einreichung des Plans; bei Umbau, Zubau, größeren Reparaturarbeiten (Dämmung, Dacheindeckung etc.) spätestens einen Monat vor Beginn der Bautätigkeit. Genannt werden müssen Bauführer sowie der Verantwortliche bzw. der Ansprechpartner auf der Baustelle
- VOR BAUBEGINN: Begehung der Wege mit dem Obmann oder Obmann-Stv. inkl. Dokumentation durch Fotos, Videos etc.;
- VOR BAUBEGINN: Feststellung und Einzahlung der Kaution, die im Falle festgestellter Schäden mit den Kosten für die Reparatur gegenverrechnet wird; Vorlage einer Haftpflichtversicherung der ausführenden Firma bzw. des Bauherrn
- NACH ABSCHLUSS DER BAUTÄTIGKEIT: Abermalige Begehung zur Feststellung eventueller Schäden. Sollte die Reparatur der Schäden die Kaution überschreiten, werden die Zusatzkosten dem Verursacher (Bauherrn) in Rechnung gestellt.